Abschlussarbeiten

Bachelor

Sommersemester
Eine Bachelorarbeit inkl. Bachelorseminar (15 ECTS) wird im Sommersemester regelmäßig im Rahmen des Seminars am EuGH zum Mehrwert- und Umsatzsteuerrecht angeboten.

Wintersemester
Eine Bachelorarbeit inkl. Bachelorseminar (15 ECTS) ist im Wintersemester im Rahmen des Hauptseminars Steuerrecht möglich.

Allgemeines
Voraussetzung zur Anfertigung einer Bachelorarbeit am Lehrstuhl ist das erfolgreiche Belegen der Kurse „Grundlagen des Steuerrechts“ und „Unternehmensbesteuerung“.

Master

Bei Interesse an einer Masterarbeit wenden Sie sich bitte mit ausreichend Vorlauf vor der gewünschten Bearbeitungszeit an einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Der Beginn der Bearbeitungszeit ist mit dem Betreuer abzusprechen.

Das Schreiben einer Seminararbeit am Lehrstuhl setzt grundsätzlich voraus:

  • Erfolgreicher Abschluss der Pflichtmodule „Steuerliche Gewinnermittlung“ und „Unternehmenssteuerrecht“
  • Erfolgreicher Abschluss des Hauptseminars Steuerrecht oder des Seminars am EuGH
  • Erfolgreicher Abschluss des Wahlmoduls des Lehrstuhls, in dessen Themenbereich die Masterarbeit geschrieben werden soll

Allgemeines
Das Modul Masterarbeit gibt 30 ECTS-Punkte. Die Regelbearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Die Masterarbeit ist in deutscher Sprache (oder mit Zustimmung der Betreuerin bzw. des Betreuers in englischer Sprache) abzufassen. Der Umfang der Masterarbeit beträgt in der Regel ca. 50 Seiten. Für weitere Informationen siehe bitte die PDF-Datei.