Abschlussarbeiten

Bachelor

Bachelorarbeit inkl. Bachelorseminar
Im Sommersemester im Rahmen des Seminars am EuGH zum Mehrwert- und Umsatzsteuerrecht
Weitere Informationen auf StudOn.
Voraussetzung ist das erfolgreiche Belegen der Kurse „Grundlagen des Steuerrechts“ und „Unternehmensbesteuerung“.
Für das Sommersemester 2026 gilt eine Übergangsphase für Studierende ab dem 5. Semester, für mehr Informationen dazu siehe StudOn oder Ankündigung Bachelorarbeiten.

Master

Bei Interesse an einer Masterarbeit wenden Sie sich bitte ca. 3 Monate vor der gewünschten Bearbeitungszeit an einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter.
Die Pflichtmodule „Steuerliche Gewinnermittlung“ und „Unternehmenssteuerrecht“ müssen erfolgreich abgeschlossen sein. Zusätzlich muss mindestens ein Wahlmodul des Lehrstuhls sowie entweder das Haupseminar Tax Law oder das Seminar am EuGH erfolgreich abgeschlossen sein.
Für das Sommersemester 2026 gilt eine Übergangsphase für Studierende ab dem 4. Semester, bei Interesse dazu bitte per Mail bei Quirin Jackl melden.