Steuerrecht

Die Kurse und Unterlagen finden Sie auf StudOn (Online-Angebote »  2. Rechts- und Wirtschaftswissenschaften »  2.1 Rechtswissenschaft »  weitere Veranstaltungen der Lehrstühle und Professuren »  ehemals Prof. Ismer» Steuerrecht).

Bitte beachtet, dass aufgrund der Übergangsphase auch für das Wintersemester 2025/2026 nur für die in dem jeweiligen Semester unterrichteten Fächer eine Prüfungsleistung angeboten werden kann (und für den Fall einer Wiederholung aufgrund Nichtbestehens).

Im Wintersemester 2025/2026 kann nur der Kurs Grundlagen des Steuerrechts (Bachelor) angeboten werden.

Die Klausur Unternehmenssteuerrecht kann wie immer auch im Wintersemester 2025/2026 geschrieben werden, auch wenn die dazugehörige Vorlesung und Übung nur im Sommersemester stattfindet.

Ab dem Sommersemester 2026 werden die folgenden Module unter dem neuen Lehrstuhlinhaber Prof. David Hummel regulär angeboten (Die Veranstaltungsplanung ist noch nicht final, es ist noch möglich, dass sich Änderungen ergeben)

Die Nachfolgemodule können nicht belegt werden, wenn die ursprünglichen Module schon eingebracht wurden.

  • Grundlagen des Steuerrechts (Wintersemester)

  • Abgabenordnung (Sommersemseter; Dozent: Frau Dr. Marhofer-Ferlan)
  • Internationales und europäisches Steuerrecht (Sommersemseter)
    Nachfolgemodul zu „internationales Steuerrecht“, Veranstaltungsort Erlangen
  • Seminar am EuGH zum Mehrwert- und Umsatzsteuerrecht (Sommersemseter)
  • Umsatz- und Mehrwertsteuerrecht (Sommersemseter)
    Nachfolgemodul zu Umsatzsteuerrecht
  • Unternehmenssteuerrecht (Sommersemseter)
  • Einkommensteuerrecht (Wintersemester)
  • Hauptseminar Tax Law (Wintersemester)

  • Bachelorarbeit inkl. Bachelorseminar
    Im Sommersemester im Rahmen des Seminars am EuGH zum Mehrwert- und Umsatzsteuerrecht
    Weitere Informationen auf StudOn.
    Voraussetzung ist das erfolgreiche Belegen der Kurse „Grundlagen des Steuerrechts“ und „Unternehmensbesteuerung“.
    Für das Sommersemester 2026 gilt eine Übergangsphase für Studierende ab dem 5. Semester, für mehr Informationen dazu siehe StudOn oder Ankündigung Bachelorarbeiten.
  • Bei Interesse an einer Masterarbeit wenden Sie sich bitte ca. 3 Monate vor der gewünschten Bearbeitungszeit an einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter.
    Die Pflichtmodule „Steuerliche Gewinnermittlung“ und „Unternehmenssteuerrecht“ müssen erfolgreich abgeschlossen sein. Zusätzlich muss mindestens ein Wahlmodul des Lehrstuhls sowie entweder das Haupseminar Tax Law oder das Seminar am EuGH erfolgreich abgeschlossen sein.
    Für das Sommersemester 2026 gilt eine Übergangsphase für Studierende ab dem 4. Semester, bei Interesse dazu bitte per Mail bei Quirin Jackl melden.