„Europäisches Wirtschaftsrecht und „Einführung in das Europäische Wirtschaftsrecht“

Wegen Anfragen von Studierenden weisen wir darauf hin, dass die beiden Lehrveranstaltungen sich zwar thematisch überschneiden, sich aber an verschiedene Studierendengruppen wenden. Die „Einführung“ wurde speziell für Bachelor-Studierende und Nichtjuristen entwickelt, die klassische Veranstaltung „Europäisches Wirtschaftsrecht“ – (E II) schließt an das „Europäische Verfassungsrecht“ – (E I) an, kann aber besucht werden, wenn zuvor nicht das „Europäische Verfassungsrecht“ belegt wurde und wendet sich an alle übrigen Studierenden (Diplom und Master). Falls Sie als Bachelor-Studierender an dieser Veranstaltung teilnehmen wollen, erkundigen Sie sich bitte beim Prüfungsamt, ob dieser Kurs, dessen Anforderungsniveau höher ist, anerkannt wird. Entscheidend ist, dass Sie sich für den Leistungsnachweis in dem für Sie richtigen Kurs eintragen.
Für beide Lehrveranstaltungen werden eigenständige Kursmaterialien angeboten: In der „Einführung“ erhalten Sie die Power-Point-Präsentation auch zum Ausdrucken; in der Vorlesung E II erhalten Sie Arbeitsblätter und Materialien (Skripten).“